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   OLG Hamm, 03.08.2004 - 21 U 173/03   

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https://dejure.org/2004,10323
OLG Hamm, 03.08.2004 - 21 U 173/03 (https://dejure.org/2004,10323)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.08.2004 - 21 U 173/03 (https://dejure.org/2004,10323)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. August 2004 - 21 U 173/03 (https://dejure.org/2004,10323)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ansprüche des Auftragnehmers bei Unvollständigkeit des Angebots

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pauschalfestpreis: Anspruch auf Schadensersatz aus c.i.c. wegen unvollständiger Ausschreibungsunterlagen? (IBR 2005, 244)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1153 (Ls.)
  • BauR 2005, 1183
  • BauR 2005, 908 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.06.1996 - VII ZR 59/95

    Vertragsinhalt - Ausschreibungsgrundsätze

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2004 - 21 U 173/03
    Allein der Umstand, dass nach den Ausführungen des Sachverständigen der hierfür nötige Aufwand nur schwer einzuschätzen war, rechtfertigt keinen Anspruch auf Zusatzvergütung, da die Kalkulation der durch den Pauschalwerklohn erfassten Arbeiten das ureigene Risiko des Auftragnehmers - hier der Klägerin - darstellt (vgl. zur Risikoverteilung in solchen Fällen BGH BauR 1997, 126/128).
  • BGH, 11.11.1993 - VII ZR 47/93

    Schadensersatzanspruch wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2004 - 21 U 173/03
    Ein Schadensersatzanspruch gegen den Auftraggeber im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen die Ausschreibungsgrundsätze des § 9 VOB/A setzt nämlich stets voraus, dass das Vertrauen des Auftraggebers schutzwürdig ist, und das ist in der Regel nicht der Fall, wenn er bei der ihm zumutbaren Prüfung der Unterlagen erkennen konnte, welche einzelnen Arbeitsschritte er durchführen musste (BGH BauR 1994, 236/238; BauR 1987, 683/684; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Auflage 2004, 5. Teil Rn. 98).
  • BGH, 25.06.1987 - VII ZR 107/86

    Erkundigungspflichten des Bieters vor Abgabe des Angebots

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2004 - 21 U 173/03
    Ein Schadensersatzanspruch gegen den Auftraggeber im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen die Ausschreibungsgrundsätze des § 9 VOB/A setzt nämlich stets voraus, dass das Vertrauen des Auftraggebers schutzwürdig ist, und das ist in der Regel nicht der Fall, wenn er bei der ihm zumutbaren Prüfung der Unterlagen erkennen konnte, welche einzelnen Arbeitsschritte er durchführen musste (BGH BauR 1994, 236/238; BauR 1987, 683/684; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Auflage 2004, 5. Teil Rn. 98).
  • LG Essen, 16.06.2003 - 44 O 63/00

    Verschulden bei Vertragsschluss

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2004 - 21 U 173/03
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16.6.2003 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen (44 O 63/00) unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel der Parteien teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Naumburg, 11.03.2013 - 12 U 138/12

    NZB (Vergaberecht)

    Entscheidend ist hierbei, ob der potenzielle Bieter nach dem objektiven Empfängerhorizont angesichts des bei ihm vorauszusetzenden fachlichen Wissens und der jeweiligen Erkundigungspflichten die betreffenden Umstände, hier also den sulfathaltigen und deshalb getrennt zu entsorgenden Estrich, hätte erkennen müssen (OLG Hamm IBR 2005, 244; Ingenstau/ Korbion/Kratzenberg, Rn. 11 zu § 7 VOB/A).
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